Kommunionfeier

Als Kommunionfeier[1] bezeichnet man im Deutschen einen gemeinschaftlichen Gottesdienst der katholischen Kirche, in dem den Mitfeiernden die Kommunion aus dem Tabernakel gereicht wird, gewöhnlich in Gestalt des Brotes. In der Kommunionfeier selbst gibt es also keine Darbringung der Gaben, kein Hochgebet und keine Wandlung von Brot und Wein, da die in der Kommunionfeier verwendeten Hostien in einer früheren Messfeier konsekriert wurden. Zur Kommunionfeier gehört stets ein Wortgottesdienst mit biblischen Lesungen.

Die Kommunionfeier wird geleitet von einem Priester, einem Diakon, einem Kommunionhelfer oder einem sog. Gottesdienstbeauftragten. In der Feier vom Leiden und Sterben Christi am Karfreitag bildet die Kommunionfeier den dritten Teil nach Wortgottesdienst und Kreuzverehrung.

Als Gemeinschaftsfeier ist die Kommunionfeier zu unterscheiden von der Kommunionspendung extra missam (außerhalb der Messfeier) an Einzelne, die diese in der Kirche erbitten (can. 918 CIC) oder, vor allem Kranke und Sterbende, in einer Privatwohnung, im Krankenhaus oder an sonstiger Stätte, etwa am Unfallort, empfangen (Krankenkommunion, Sterbekommunion).

Voraussetzung dieser liturgischen Vollzüge ist die Überzeugung von der bleibenden Gegenwart Christi in der Eucharistie (mit der daraus resultierenden Praxis der eucharistischen Aufbewahrung und Verehrung) sowie vom geistlichen Nutzen der kirchlich empfohlenen „häufigen Kommunion“, das heißt des mehrmals wöchentlichen, ja täglichen Eucharistieempfangs.[2]

  1. Nicht zu verwechseln mit der Feier der Erstkommunion.
  2. Pius X., Dekret Sacra Tridentina Synodus der Konzilskongregation über den täglichen Empfang der heiligen Eucharistie. In: Acta Apostolicae Sedis 38 (1905) 400–409, deutsch: Anton Rohrbasser (Hrsg.): Heilslehre de Kirche. Dokumente von Pius IX. bis Pius XII. Paulusverlag, Freiburg/Schw. 1953, 126–132 Nr. 193: „Christus und die Kirche wünschen, dass alle Gläubigen täglich zum Tische des Herrn gehen“; vgl. Heinrich Bleienstein: Die häufige und tägliche Kommunion der Gläubigen. Ihre Erlaubtheit und erhöhte Fruchtbarkeit im Lichte der Geschichte. In: Geist und Leben 26 (1953) 167–188; CIC can. 528 § 2; 898.

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